Rechtsprechung
BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Voraussetzungen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines Motivbündels (Hauptmotiv) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes bei Tötung eines Zimmergenossen aufgrund Wut und Empörung über seine ...
- rewis.io
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei latenter Homophobie: Vorliegen eines Motivbündels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1 ; StGB § 212 Abs. 2
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes bei Tötung eines Zimmergenossen aufgrund Wut und Empörung über seine ... - datenbank.nwb.de
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei latenter Homophobie: Vorliegen eines Motivbündels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts im Fall der Tötung des "Squeezer"-Sängers
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Niedrige Bewegründe beim Motivbündel - Hauptmotiv "niedrig”?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Homophobie als niedriger Beweggrund?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.11.2018 - 522 KLs 7/18
- LG Berlin, 06.11.2018 - 522 Ks 5/17
- BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 475
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14
Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Das Landgericht hat bei seiner Beweiswürdigung zum Tatmotiv auch das Tatbild ausreichend berücksichtigt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 55). - BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Einen die Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler weist das Urteil allerdings insofern auf, als das Landgericht nicht den Qualifikationstatbestand des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB aF angenommen hat (vgl. zum Eindringen mit Gegenständen BGH, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, NStZ-RR 2016, 202). - BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03
Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Da beim Vorliegen eines Motivbündels die vorsätzliche Tötung aber nur dann auf niedrigen Beweggründen beruht, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist, war dem Landgericht vorliegend die Annahme des Mordmerkmals verwehrt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124).
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06
Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Da beim Vorliegen eines Motivbündels die vorsätzliche Tötung aber nur dann auf niedrigen Beweggründen beruht, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist, war dem Landgericht vorliegend die Annahme des Mordmerkmals verwehrt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, StraFo 2007, 123, 124). - BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Zudem ist anerkannt, dass bei der nach § 57a StGB vorzunehmenden Prüfung der besonderen Schwere der Schuld sogar ein echtes Nachtatverhalten berücksichtigt werden darf (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14). - BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06
Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19
Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - 5 StR 508/06, NStZ 2007, 330, 331 mwN).
- LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18
Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung …
Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (vgl. BGH Urt. v. 22.1.2020, Az. 5 StR 407/19, BeckRS 2020, 1455, m. w. V.). - LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20 Bei Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2020 - 5 StR 407/19).